Hier habe ich für Sie ausgewählte aktuelle Rechtsprechung, neue Gesetze und Gesetzesvorhaben zusammengestellt:
Wann beginnt das Kündigungsverbot für schwangere Arbeitnehmerinnen?
Verbraucher sollen künftig neue Klagemöglichkeiten bekommen - für Fälle mit vielen Betroffenen wie etwa bei der VW-Abgas-Affäre. Das Bundeskabinett brachte am 09.05.2018 die sogenannte Musterfeststellungsklage auf den Weg. Verbraucher sollen damit die Möglichkeit bekommen, einen Anspruch auf Schadenersatz durchzusetzen, ohne dass sie selbst einen Prozess gegen ein Unternehmen anstrengen müssen. Die Auseinandersetzung vor Gericht sollen Verbraucherschutzverbände übernehmen.
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Wohnungs- und Teileigentümer dazu verpflichtet sein können, Feuchtigkeitsschäden im Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums sanieren zu lassen. Der BGH teilte mit, dass eine Sanierung ablehnende Entscheidungen der Eigentümerversammlung ersetzt werden müssen, wenn das gemeinschaftliche Eigentum gravierende bauliche Mängel aufweise, die die zweckentsprechende Nutzung von Wohnungs- oder Teileigentumseinheiten erheblich beeinträchtigen oder sogar ausschließen. Dann sei eine sofortige Instandsetzung zwingend erforderlich und einzelne Wohnungseigentümer könnten die Sanierung gemäß § 21 Abs. 4 WEG verlangen (Urteil vom 04.05.2018, Aktenzeichen: V ZR 203/17).
Google darf auf Kunden-Anfragen an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse nicht mit einer automatisch erzeugten Standardantwort reagieren, die Verbraucherinnen und Verbraucher lediglich auf Hilfeseiten und andere Kontaktmöglichkeiten verweist. Das hat das Kammergericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen den Internetkonzern mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 23.11.2017 entschieden (Az.: 23 U 124/14).
Eine Naturschutzgebietsverordnung ist nur dann wirksam verkündet, wenn die Verkündung in einem Printmedium erfolgt. Eine Bekanntmachung der Verordnung über das Internet genügt nicht. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen in Lüneburg für das niedersächsische Landesnaturschutzrecht entschieden und die Naturschutzgebietsverordnungen "Haaßeler Bruch" und "Eich" des Landkreises Rotenburg (Wümme) für unwirksam erklärt (Urteile vom 19.04.2018, Az.: 4 KN 368/15 und 4 KN 258/17).
Handelsvertretern stehen die im Fall der Beendigung des Handelsvertretervertrags vorgesehenen Ausgleichs- und Schadensersatzansprüche auch dann zu, wenn der Vertrag während einer vereinbarten Probezeit beendet wird. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 19.04.2018 entschieden (Az.: C-645/16).
Die Kosten für einen Dienstwagen sind auch dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn dieser dem Ehegatten im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses (Minijob) überlassen wird. Dies hat das Finanzgericht Köln für den Fall einer sogenannten Barlohnumwandlung mit Urteil vom 27.09.2017 entschieden (Az.: 3 K 2547/16, nicht rechtskräftig).
Der Kläger beschäftigte seine Ehefrau im Rahmen eines Minijobs als Büro-, Organisations- und Kurierkraft für 400 Euro monatlich. Er überließ seiner Frau hierfür einen Pkw, den sie auch privat nutzen durfte. Der geldwerte Vorteil der privaten Nutzung wurde mit 385 Euro (1% des Kfz-Listenneupreises) monatlich angesetzt und vom Arbeitslohn der Ehefrau abgezogen. Im Rahmen einer Betriebsprüfung erkannte das Finanzamt das Arbeitsverhältnis nicht an. Das FG Köln gab der Klage gegen die Entscheidung des Finanzamts statt und erkannte sämtliche Kosten als Betriebsausgaben des Klägers an. Zwar sei die Gestaltung bei einem Minijob ungewöhnlich, doch entsprächen Inhalt und Durchführung des Vertrages noch dem, was auch fremde Dritte vereinbaren würden. Insbesondere könne nicht festgestellt werden, dass Dienstwagen nur Vollzeitbeschäftigten oder Führungspersonal auch zur privaten Nutzung überlassen würden.
Geschäftsführer einer GmbH sind regelmäßig als Beschäftigte der GmbH anzusehen und unterliegen daher der Sozialversicherungspflicht. Dies stellt das Bundessozialgericht mit Urteilen vom 14.03.2018 (Az.: B 12 KR 13/17 R und B 12 R 5/16 R) klar. Ein Geschäftsführer, der zugleich Gesellschafter der GmbH ist, sei nur dann nicht abhängig beschäftigt, wenn er die Rechtsmacht besitzt, durch Einflussnahme auf die Gesellschafterversammlung die Geschicke der Gesellschaft zu bestimmen.
Nach einer Entscheidung des Hamburger Landgerichts muss Volkswagen ein Dieselfahrzeug mit gefälschten Abgaswerten zurückzunehmen und gegen einen Neuwagen austauschen. Dies berichtete der Norddeutsche Rundfunk (NDR) am 15.03.2018 auf seiner Internetseite. Der Autohändler kann das Urteil vor dem Oberlandesgericht allerdings noch anfechten. Wie der NDR meldete, hat der Fahrer des VW Tiguan im zugrundeliegenden Fall trotz Nachrüstung Anspruch auf einen einwandfreien Neuwagen. Nach der Entscheidung des Gerichts könne der Käufer eines Pkw erwarten, dass das Fahrzeug die versprochenen Abgaswerte einhält. Als Folge der Nachrüstung könne das drei Jahre alte Auto zudem schneller verschleißen. Nach Auffassung der Richter sei dies dem Erwerber eines Pkw nicht zumutbar. Der Verkehrsclub Deutschland ist der Auffassung, dass das Urteil den Druck auf VW und andere Autohersteller erhöht.
Das Sozialgericht Düsseldorf hat der Klage eines 24-jährigen Mannes gegen die Anrechnung eines Taschengeldes in Höhe von 50 Euro auf seine Hartz-IV-Leistungen stattgegeben. Die Anrechnung sei hier bereits grob unbillig, weil das Taschengeld der Finanzierung von Bewerbungskosten dienen sollte. Auch sei das Taschengeld so gering, dass ein Leistungsbezug daneben noch gerechtfertigt sei (rechtskräftiges Urteil vom 07.06.2017, Az.: S 12 AS 3570/15).
Trotz der Null-Zins-Politik der Europäischen Zentralbank dürfen die deutschen Finanzämter bei Steuernachzahlungen hohe Zinsen von 6% kassieren. Auch in einer Tiefzinsphase sei das nicht verfassungswidrig, entschied der Bundesfinanzhof in einem am 27.02.2018 veröffentlichten Grundsatzurteil vom 09.11.2017 (Az.: III R 10/16). Das höchste deutsche Finanzgericht sieht weder einen Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz noch gegen die Verhältnismäßigkeit.
Was nicht so bekannt ist:
Die Finanzämter kassieren die Zinsen erst, wenn eine Karenzzeit von 15 Monaten nach Abgabetermin der Steuererklärung abgelaufen ist.
Die Zinsregel gilt auch umgekehrt: Wenn die Bürger eine Rückzahlung vom Finanzamt erhalten, wird diese ebenfalls mit 6% pro Jahr verzinst.
Der Vermieter trägt bei einer Nachforderung von Betriebskosten, die der Mieter aufgrund entsprechender Vereinbarung zu tragen hat (§ 556 Abs. 1 Satz 1 BGB), die Darlegungs- und Beweislast für die erhobene Forderung. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 07.02.2017 umfasst dies die richtige Erfassung, Zusammenstellung und Verteilung der angefallenen Betriebskosten auf die einzelnen Mieter. Vor diesem Hintergrund könne der Mieter auch die Einsichtnahme in die vom Vermieter erhobenen Einzelverbrauchsdaten anderer Nutzer eines gemeinsam versorgten Mietobjekts verlangen (Az.: VIII ZR 189/17).
Dem Tatrichter ist es nach § 286 ZPO erlaubt, allein aufgrund des Vortrags der Parteien festzustellen, was für wahr und was für nicht wahr zu erachten ist, wenn eine Partei einen von ihr zu führenden Beweis oder Gegenbeweis nur mit ihrer eigenen Aussage - wie zum Beispiel hinsichtlich eines Vier-Augen-Gesprächs - erbringen kann, die rechtlichen Voraussetzungen für eine Parteivernehmung aber nicht vorliegen. (Leitsatz des Verfassers)
BGH, Beschluss vom 27.09.2017
Deshalb: Verzichten Sie nicht auf Ihr Recht, nur weil Sie glauben, es nicht beweisen zu können!
Stürzt eine Arbeitnehmerin während eines Grillabends innerhalb einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung alkoholisiert auf dem Weg zur Toilette, handelt es sich um einen entschädigungspflichtigen Arbeitsunfall. Dies geht aus einem jetzt veröffentlichten Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 01.02.2018 hervor. (SG Dortmund, Az.: S 18 U 211/15)
Die Kommunalverfassungsbeschwerde einer Gemeinde gegen die Versagung der Beendigung der Mitgliedschaft in einem Gewässerunterhaltungsverband bleibt erfolglos. Mit Beschluss vom 31.01.2018 bestätigte der Thüringer Verfassungsgerichtshof die zuvor ergangenen Entscheidungen des Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichts Weimar. Der Einwand der Gemeinde, dass die gesetzliche Grundlage (§ 38 Abs. 5 Satz 1 ThürKGG) gegen ihr kommunales Selbstverwaltungsrecht verstoße, überzeugte das Gericht nicht. Der Gesetzgeber habe die Kündigung insbesondere nicht zu Unrecht von einem wichtigen Grund abhängig gemacht (Az.: VerfGH 26/15).
Die Annahme alkoholbedingter Ausfallerscheinungen bedarf eingehender und umfassender Feststellungen und Begründungen, insbesondere in Fällen, in denen Fehlleistungen erfahrungsgemäß auch nüchternen Fahrern unterlaufen.
OLG Oldenburg, Beschluss vom 07.04.2016 - 1 Ss 53/16,
Wer im Krankenhaus Chefarztbehandlung vereinbart, darf nicht einfach von einem anderen Arzt operiert werden. In einem solche Fall ist mangels Einwilligung von der Rechtswidrigkeit des Eingriffs auszugehen. Ob die Behandlung korrekt durchgeführt wird, spielt dabei keine Rolle. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 19.07.2016 entschieden (Az.: VI ZR 75/15, BeckRS 2016, 14551).
Eine hinsichtlich des Beginns der Widerrufsfrist missverständliche Widerrufsbelehrung in einem Verbraucherdarlehensvertrag setzt den Beginn der Widerrufsfrist für diesen Vertrag nicht in Lauf. Damit kann der Darlehensnehmer selbst dann noch sein Widerrufsrecht ausüben, wenn er die Abnahme des Darlehens verweigert und eine Nichtabnahmeentschädigung bezahlt hat. Das Oberlandesgericht Koblenz hat entschieden, dass die beklagte Bank dann zur Zurückzahlung der Nichtabnahmeentschädigung verpflichtet ist (Urteil vom 29.07.2016, Az.: 8 U 1049/15, nicht rechtskräftig).
Im VW-Abgas-Skandal hat erstmals ein Gericht einen Autohändler dazu verpflichtet, das manipulierte Fahrzeug zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten. Das Urteil des Landgerichts München I sei am 17.05.2016 ergangen, wie "Stern TV" berichtet. Es handele sich um einen Seat Ibiza mit 1,6 Liter Diesel-Motor vom Typ EA189, der mit der Betrugssoftware ausgestattet sei. Geklagt habe ein Ehepaar aus München.
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BFH 20.1.2016, VI R 24/15
Ein Dienstjubiläum ist ein berufsbezogenes Ereignis. Aufwendungen für eine betriebsinterne Feier anlässlich eines Dienstjubiläums können (nahezu) ausschließlich beruflich veranlasst und damit als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen sein, wenn der Arbeitnehmer die Gäste nach abstrakten berufsbezogenen Kriterien einlädt.
Händler, die ihre Produkte im Internet über Verkaufsplattformen wie Amazon Marketplace anbieten, haften auch für Angaben, die sie nicht selbst gemacht haben. Das geht aus zwei Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 03.03.2016 hervor, die am 02.08.2016 veröffentlicht wurden (Az.: I ZR 110/15 und I ZR 140/14).
Behält sich der Arbeitgeber vertraglich vor, über die Höhe eines Bonusanspruchs nach billigem Ermessen zu entscheiden, unterliegt diese Entscheidung der vollen gerichtlichen Überprüfung. Entspricht die Entscheidung nicht billigem Ermessen, ist sie gemäß § 315 Abs. 3 BGB unverbindlich und die Höhe des Bonus durch das Gericht auf Grundlage des Vortrags der Parteien festzusetzen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 03.08.2016 entschieden (Az.: 10 AZR 710/14).
Die beabsichtigte Klage einer VW-Kundin, die 2011 einen VW Polo mit einem Dieselmotor erworben hat, der vom sogenannten Abgasskandal betroffen ist, hat hinreichende Aussichten auf Erfolg. Die Kundin verlangt vom Hersteller gegen Rückgabe des betroffenen Fahrzeugs die Lieferung eines mangelfreien Neufahrzeugs. Das Oberlandesgericht Hamm hat der Kundin daher am 21.06.2016 für die beabsichtigte Klage - in Abänderung des erstinstanzlichen Beschlusses des Landgerichts Essen - Prozesskostenhilfe bewilligt (Az.: 28 W 14/16).
Das Landgericht Hamburg hat die Hamburger Sparkasse mit Urteil vom 04.08.2016 zur Rückabwicklung eines 2015 widerrufenen Immobiliendarlehensvertrags von 2008 verurteilt. Die "Frühestens"-Widerrufsbelehrungen der Sparkasse seien fehlerhaft, da sie nicht den gesetzlichen Anforderungen genügten, so das LG (Az.: 321 O 10/16).
Der Kläger schloss am 16.08.2008 einen Immobiliendarlehensvertrag über 350.000 Euro mit einem Zinssatz von 5,25% pro Jahr und einer Zinsbindung bis zum 31.08.2018 ab. In der Widerrufsbelehrung der Hamburger Sparkasse hieß es, die Frist beginne "frühestens mit Erhalt dieser Belehrung". Am 30.05.2015 widerrief der Kläger den Darlehensvertrag. Das LG hat die Hamburger Sparkasse zur Rückabwicklung des Immobiliendarlehensvertrags verurteilt. Die "Frühestens"-Widerrufsbelehrungen der Hamburger Sparkasse seien fehlerhaft. Auf die Schutzwirkung der Musterbelehrung könne sich die Sparkasse nicht berufen. Denn die von ihr verwendete Widerrufsbelehrung entspreche in mehreren Punkten nicht der Muster-Widerrufsbelehrung. Der Kläger habe den Vertrag im Mai 2015 auch noch widerrufen können.
RettAssG § 3; Berliner RDG § 2; BGB § 630h
1. Ein über akute Brustschmerzen klagender Patient muss, sofern die Schmerzen nicht offensichtlich eine herzfremde Ursache haben, einer notärztlichen Abklärung zugeführt werden.
2. Es übersteigt die Kompetenz eines Rettungssanitäters, unklare Brustschmerzen diagnostisch einem herzfremden Krankheitsbild zuzuordnen.
3. Nimmt ein Rettungssanitäter pflichtwidrig eine entsprechende Einordnung vor, wird er im Kompetenzbereich des Arztes tätig, was eine Anwendung der zur Arzthaftung entwickelten Beweislastregeln im Rahmen des Amtshaftungsanspruchs gestattet.
(KG, Urteil vom 19.05.2016 - 20 U 122/15)
Eine dem Darlehensvertrag beigegebene Widerrufsbelehrung, die dahin lautet, die Widerrufsfrist beginne "frühestens mit Erhalt dieser Belehrung", belehrt den Darlehensnehmer nicht hinreichend deutlich über den Beginn der Widerrufsfrist. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Fall klargestellt, in dem es um die Wirksamkeit eines Widerrufs nach Abschluss eines Darlehensvertrags mit der Bank ging (Urteil vom 12.07.2016, Az.: XI ZR 564/15).
Auch wenn Stromlieferanten ihre Preise aufgrund gestiegener oder neu eingeführter Steuern, Abgaben oder Umlagen erhöhen, haben Kunden ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf aufgrund einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen entschieden. Es erklärte eine gegenteilige Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stromio GmbH für unwirksam, ließ aber die Revision zum Bundesgerichtshof ausdrücklich zu, wie die Verbraucherzentrale mitteilte (Urteil vom 05.07.2016, Az.: I-20 U 11/16).
Ein per E-Mail oder telefonisch geschlossener Grundstücksmaklervertrag ist ein Fernabsatzgeschäft im Sinn von § 312b BGB in der bis zum 12.06.2014 geltenden Fassung und kann vom Maklerkunden innerhalb der gesetzlichen Fristen widerrufen werden. Dies hat der Bundesgerichtshof am 07.07.2016 in zwei Revisionsverfahren entschieden (Az.: I ZR 30/15 und I ZR 68/15).
BGB §§ 555 d
Umfassende Modernisierungs- und Instandsetzungsarbeiten sind dann nicht zu dulden, wenn eine Bauzeit von 12 Monaten geplant ist und der Mieter aufgrund des Umfangs der in Aussicht genommenen Arbeiten monatelang nicht in seiner Wohnung verbleiben kann.
LG Berlin, Urteil vom 17.02.2016 - 65 S 301/15 (AG Tempelhof-Kreuzberg), BeckRS 2016, 07599
Fluchttüren in einem Bürogebäude müssen sich zwingend nach außen öffnen lassen. Dies hat das Verwaltungsgericht Münster entschieden und eine Ordnungsverfügung bestätigt, mit der einer Firma zum einen aufgegeben wurde, einen entsprechenden Zustand herzustellen, und ihr zum anderen mit sofortiger Wirkung verboten wurde, in den Büroräumen ihre Arbeitnehmer zu beschäftigen. Nach innen öffnende Fluchttüren seien nach der Wertung der Arbeitsstättenverordnung immer eine Gefahr. Auf die Anzahl der Beschäftigten in den Räumen komme es nicht an (Az.: 9 K 1985/15, Urteil vom 22.06.2016).
Das Fehlen einer nach den Angaben des Verkäufers noch laufenden Herstellergarantie beim Kauf eines Gebrauchtwagens ist ein Sachmangel, der den Käufer zum Rücktritt berechtigen kann. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 15.06.2016 entschieden. Das Gericht verwies darauf, dass seit der Modernisierung des Schuldrechts ein wesentlich weiterer Beschaffenheitsbegriff gilt. Umfasst seien deshalb auch all jene Beziehungen der Sache zur Umwelt, die nach der Verkehrsauffassung Einfluss auf die Wertschätzung der Sache haben (Az.: VIII ZR 134/15).
Der Kläger kaufte vom Beklagten, einem Kraftfahrzeughändler, einen Gebrauchtwagen, den dieser zuvor auf einer Internetplattform zum Verkauf angeboten und dort mit einer noch mehr als ein Jahr laufenden Herstellergarantie beworben hatte. Kurz nach dem Kauf mussten infolge von Motorproblemen Reparaturen durchgeführt werden, die für den Kläger aufgrund der Herstellergarantie zunächst kostenfrei blieben. Später verweigerte der Hersteller mit der Begründung, im Rahmen einer Motoranalyse seien Anzeichen für eine Manipulation des Kilometerstandes – vor Übergabe des Fahrzeugs an den Kläger – festgestellt worden, weitere Garantieleistungen; die Kosten der bereits durchgeführten Reparaturleistungen und des während der letzten Reparatur zur Verfügung gestellten Ersatzfahrzeugs wurden dem Kläger nunmehr teilweise in Rechnung gestellt.
Der BGH hat seit der Schuldrechtsmodernisierung bereits mehrfach entschieden, dass als Beschaffenheitsmerkmale einer Kaufsache nicht nur die Faktoren anzusehen sind, die ihr selbst unmittelbar anhaften, sondern vielmehr auch all jene Beziehungen der Sache zur Umwelt, die nach der Verkehrsauffassung Einfluss auf die Wertschätzung der Sache haben. Das Bestehen einer Herstellergarantie für ein Kraftfahrzeug erfüllt diese Voraussetzungen. Ihr kommt beim Autokauf regelmäßig sogar ein erhebliches wirtschaftliches Gewicht zu.
Von einem Nachbargrundstück ausgehende Bauimmissionen können einen Mieter zur Minderung des Mietzinses berechtigen. Das zeigt ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 16.06.2016 (Az.: 67 O 76/16), in dem es um eine Wohnung in Berlin-Mitte ging, die erheblichen, auch in einer Großstadt vom Üblichen abweichenden Bauimmissionen ausgesetzt war.
Die erhebliche Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit (hier 121 km/h statt zugelassener 50 km/h) durch einen vorfahrtberechtigten Motorradfahrer vor dem Zusammenstoß mit einem aus einer rechtsseitig gelegenen, untergeordneten Autobahnabfahrt nach links abbiegenden Pkw-Fahrer kann eine Haftung des Motorradfahrers zu 70% rechtfertigen. Allerdings haftet auch der Pkw-Fahrer zu 30%, wenn der Unfall nur deswegen geschehen ist, weil er den Verkehr auf der Vorfahrtstraße nicht ausreichend beachtet und deswegen die hohe Geschwindigkeit des Motorrads nicht erkannt hat. Dies geht aus einem mittlerweile rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 23.02.2016 hervor (Az.: 9 U 43/15).
Ein zwei Jahre und vier Monate nach seiner Erstzulassung verkaufter Gebrauchtwagen ist nicht mangelhaft, wenn das Fahrzeug zwischen Herstellung und Erstzulassung eine Standzeit von mehr als zwölf Monaten aufweist. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 29.06.2016 entschieden. Die für den Kauf von Neu- oder Jahreswagen ergangene Rechtsprechung, wonach ein Autokäufer eine zwölf Monate nicht überschreitende Standzeit vor der Erstzulassung erwarten darf, sei auf Gebrauchtwagen nicht uneingeschränkt übertragbar, betonte das Gericht (Az.: VIII ZR 191/15).
ZPO § 829; EStG § 76 S. 1; StGB § 263
Aus einem Titel über einen Anspruch aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung (§ 263 StGB) im Zusammenhang mit dem Kauf von Kinderschuhen können Ansprüche der Schuldnerin auf Zahlung von Kindergeld nicht gepfändet werden. (Leitsatz des Gerichts)
BGH, Beschluss vom 09.03.2016 - VII ZB 68/13
Einem freien hauptberuflichen Journalisten, der einem Verlag in Tageszeitungen veröffentlichte Fotobeiträge für zehn Euro netto pro Beitrag zur Verfügung stellt, kann ein Nachvergütungsanspruch nach § 32 UrhG zustehen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm mit einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 11.02.2016 unter weitgehender Bestätigung der erstinstanzlichen Entscheidung des Landgerichts Bochum entschieden. Die Anspruchshöhe könne auch für die Jahre 2010 bis 2012 entsprechend den erst im Jahr 2013 in Kraft getreten Gemeinsamen Vergütungsregeln zu Bildhonoraren für freie hauptberufliche Journalisten und Journalistinnen berechnet werden, da diese einen Vergleichsmaßstab für eine angemessene Vergütung enthalten (Az.: 4 U 40/15, BeckRS 2016, 06059).
Steuerzahler erhalten künftig zwei Monate mehr Zeit für die Abgabe ihrer Steuererklärung. Der Bundestag billigte am Abend des 12.05.2016 entsprechende Gesetzespläne in Berlin. Wer die Formulare selbst ausfüllt, muss sie künftig erst Ende Juli des Folgejahres einreichen und nicht mehr wie bisher Ende Mai. Wird die Steuererklärung allerdings zu spät abgegeben, werden in bestimmten Fällen automatisch Verspätungszuschläge fällig. Mehr Zeit sollen auch Steuerzahler erhalten, die sich von einem Berater oder einem Hilfeverein bei der Erklärung helfen lassen. Hatten sie bislang eine Abgabefrist von 12 Monaten, sollen es künftig 14 Monate sein. Die längeren Abgabefristen greifen erstmals für den Besteuerungszeitraum 2018. Der Verspätungszuschlag von 25 Euro pro Monat soll nur diejenigen betreffen, die Steuern nachzahlen müssen. Wer Steuern erstattet bekommt, für den ändert sich nichts.
Eine Widerrufsbelehrung zu einem Immobiliardarlehensvertrag ist fehlerhaft, wenn sie eine an die interne Sachbearbeitung der Bank gerichtete Fußnote enthält, die auf die erforderliche Prüfung der Widerrufsfrist hinweist. Aus diesem Grund wurde die Förde Sparkasse zur Rückabwicklung eines Immobiliardarlehensvertrags verurteilt (Az.: 8 O 150/15).
Der Darlehensnehmer hatte einen Darlehensvertrag zum Erwerb eines Grundstückes mit einem Wohnhaus mit der Beklagten am 03.04.2007 abgeschlossen und diesen am 22.04.2015 wegen Fehlerhaftigkeit der Widerrufsbelehrung widerrufen.
Nach der Entscheidung des LG Kiel habe die Widerrufsfrist wegen unzureichender Belehrung über den Fristbeginn noch nicht begonnen. Der Kläger habe den Widerruf deshalb im April 2015 noch erklären dürfen. Die in dem streitgegenständlichen Vertrag verwendete Widerrufserklärung enthalte bei der Benennung der Widerrufsfrist von zwei Wochen eine Fußnote. Hierbei handele es sich um eine inhaltliche Bearbeitung. Denn eine derartige Fußnote sei in dem maßgeblichen Text der Musterbelehrung nicht vorgesehen. Die Beklagte könne sich nicht auf die Schutzwirkung des § 14 Abs. 1 und 3 BGB-InfoV a.F. berufen. Insbesondere werde mit der Fußnote die grundsätzliche Aussage, die Widerrufsfrist betrage zwei Wochen, entscheidend relativiert und verändert. Unklar sei, dass die Anmerkung in der Fußnote allein für die interne Sachbearbeitung durch die Sparkasse vorgesehen war. Das sei schon deswegen fernliegend, weil sich die Widerrufserklärung nicht an irgendeinen Mitarbeiter der Sparkasse richte, sondern an den Verbraucher. Die Fußnote vermittle dem Verbraucher, dass eben nicht unzweideutig die Widerrufsfrist zwei Wochen betrage, sondern suggeriere durch die Erläuterung der Fußnote, dass es insofern einer Prüfung der Widerrufsfrist bedürfe.
Auch eine Verwirkung des Widerrufsrechts des Klägers sei nicht anzunehmen. Der Tatbestand der Verwirkung setze neben dem Zeitmoment auch einen Umstandsmoment voraus. Der Gesetzgeber habe eine Höchstfrist für den Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrages nicht vorgesehen. Es entspreche daher dem Willen des Gesetzgebers, auch noch mehrere Jahre nach Vertragsschluss den Widerruf zuzulassen. Aus der Vertragstreue des Klägers in Verbindung mit seiner Unkenntnis der Rechtslage lasse sich nach Auffassung des Gerichts kein Verstoß gegen Treu und Glauben herleiten.
Eine Vermieterin ist mit ihrer Klage gegen eine Mieterin auf Beseitigung eines "Willkommens-Schildes" mit Kranz an der Wohnungstür in der Berufungsinstanz gescheitert. Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 07.05.2015 entschieden, dass die Vermieterin das Schild dulden muss, da das tradierte Recht zur Mitbenutzung des Treppenhauses dadurch nur minimal erweitert werde und konkrete Anhaltspunkte für befürchtete Schwierigkeiten der Vermieterin fehlten (Az.: 333 S 11/15).
ASiG §§ 11, 12; BetrVG §§ 87, 89
Der Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht bei der Teilnahmepflicht des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit an den gesetzlich vorgesehenen Mindestsitzungen des Arbeitsschutzausschusses. § 11 ASiG enthält eine abschließende gesetzliche Regelung.
BAG, Beschluss vom 08.12.2015 - 1 ABR 83/13 (LAG Niedersachsen)
Ein Autofahrer aus Berlin hat im Verfahren um die Umsetzung seines Pkw durch ein Abschleppunternehmen wegen eines vorübergehend geltenden absoluten Halteverbots einen Erfolg erzielt. Während die Vorinstanz von einer anlasslosen Nachschaupflicht des Klägers im ruhenden Verkehr ausgegangen war, hat das Bundesverwaltungsgericht jetzt klargestellt, dass der Verkehrsteilnehmer nur dann zu einer Nachschau verpflichtet ist, wenn hierfür ein Anlass besteht. Das Gericht hat zudem bestätigt, dass sich die Anforderungen danach unterscheiden, ob sie den ruhenden oder den fließenden Verkehr betreffen (Urteil vom 06.04.2016, Az.: 3 C 10.15).
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Die Bestimmung, dass Ausschüttungen von Liquiditätsüberschüssen den Kommanditisten als unverzinsliche Darlehen gewährt werden, sofern die Ausschüttungen nicht durch Guthaben auf den Gesellschafterkonten gedeckt sind, genügt nicht den Anforderungen an eine klare und unmissverständliche Regelung der Rückzahlungspflicht der Kommanditisten, wenn unklar ist, ob und wie nach einem Beschluss der Gesellschafterversammlung, Liquiditätsüberschüsse auszuschütten, entstandene Entnahmeansprüche der Kommanditisten auf den Gesellschafterkonten gebucht werden müssen.
BGH 16.2.2016, II ZR 348/14
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Die Auflösung der stillen Gesellschaft, die als bloße Innengesellschaft über kein gesamthänderisch gebundenes Gesellschaftsvermögen verfügt, führt grundsätzlich zu deren sofortiger Beendigung. Dies gilt in gleicher Weise für eine mehrgliedrige stille Gesellschaft, die als sog. "Innen-KG" ausgestaltet ist, jedenfalls dann, wenn nur die Auflösung der stillen Gesellschaft beschlossen wurde.
BGH 8.12.2015, II ZR 333/14
Vermieter haben künftig größeren Spielraum bei der Gestaltung der jährlichen Nebenkostenabrechnung. Legen sie zum Beispiel die Kosten für Wasser, Abwasser und Müllabfuhr auf mehrere Gebäude um, müssen die Rechenschritte nicht mehr aus der Abrechnung ersichtlich sein, entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 20.01.2016. Damit ändern die Karlsruher Richter ihre bisherige strengere Linie, wonach das die Unwirksamkeit der Abrechnung aus formellen Gründen zur Folge gehabt hätte (Az.: VIII ZR 93/15, IBRRS 2016, 0298).
Die Stadt Erfurt darf im Mai und Juni 2016 vorerst keine verkaufsoffenen Sonntage durchführen. Dies hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht in Weimar in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden. Es entsprach damit dem Antrag der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Teile der Verordnung vom 20.11.2015 über das Offenhalten der Verkaufsstellen in der Landeshauptstadt Erfurt aus besonderem Anlass im Jahr 2016 vorläufig außer Vollzug zu setzen (Beschluss vom 07.03.2016, Az.: 3 EN 123/16, unanfechtbar). Hiervon betroffen ist laut Gericht der 01.05.2016, der aus Anlass musikalischer Tanzveranstaltungen eine Öffnung der Läden im Ortsteil Gispersleben ermöglichen sollte, sowie der 08.05.2016 und der 05.06.2016. An diesen Tagen sollte aus Anlass des Japanischen Gartenfestes und des Kinderspielfestes im ega-Park eine Öffnung der Läden im gesamten Ortsteil Hochheim zulässig sein.
Wohnungseigentümer können grundsätzlich mit Stimmenmehrheit bei ordnungsgemäßer Verwaltung den Erwerb eines Grundstücks durch die Wohnungseigentümergemeinschaft als (teils)rechtsfähigem Verband beschließen. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 18.03.2016 klargestellt und die Revision einer Wohnungseigentümerin zurückgewiesen. Die Beschlüsse über den Erwerb des Grundstückes zur Erhaltung von Pkw-Stellplätzen und über die Verteilung der Kosten des Erwerbs waren laut BGH in dem entschiedenen Fall nicht zu beanstanden (Az.: V ZR 75/15).
Der Rundfunkbeitrag für private Haushalte ist verfassungsgemäß. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteilen vom 18.03.2016 entschieden. Somit ist der Rundfunkbeitrag weiterhin unabhängig vom Besitz eines Empfangsgeräts zu zahlen (Az.: 6 C 6.15, 6 C 7.15, 6 C 8.15, 6 C 22.15, 6 C 23.15, 6 C 26.15, 6 C 31.15, 6 C 33.15, 6 C 21.15, 6 C 25.15, 6 C 27.15, 6 C 28.15, 6 C 29.15 und 6 C 32.15).
Mit dem Aufgabenbild eines GmbH-Geschäftsführers ist es nicht vereinbar, wenn er durch die Führung eines Arbeitszeitkontos auf seine unmittelbare Entlohnung zugunsten später zu vergütender Freizeit verzichtet. Dies geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11.11.2015 hervor (Az.: I R 26/15).
Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 19.01.2016 mehrere Rechtsfragen zum Vorsteuerabzug einer Führungsholding und zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft geklärt. Unter anderem stellt er klar, dass einer geschäftsleitenden Holding, die an der Verwaltung einer Tochtergesellschaft teilnimmt und insoweit eine wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, für Vorsteuerbeträge, die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Beteiligungen an dieser Tochtergesellschaft stehen, grundsätzlich der volle Vorsteuerabzug zusteht (Az.: XI R 38/12).
Wird dem Grundbuchamt eine Urkunde mit einer gefälschten notariellen Beglaubigung vorgelegt, ist hieraus zu schließen, dass auch die beglaubigte Unterschrift gefälscht worden ist. Enthält die so gefälschte Urkunde eine Erklärung, auf deren Grundlage im Grundbuch eine Eigentumsänderung eingetragen worden ist, ist die Grundbucheintragung unrichtig und auf Antrag des vermeintlichen Erwerbers zu berichtigen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm mit Beschluss vom 15.12.2015 entschieden (Az.: 15 W 499/15).
Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge (SFN-Zuschläge) führen nicht nur bei nominellen, sondern auch bei faktischen Geschäftsführern einer GmbH grundsätzlich zu verdeckten Gewinnausschüttungen. Dies beruhe auf dem Gedanken, so das Finanzgericht Münster, dass ein Geschäftsführer notwendige Aufgaben auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten erledigen müsse. Diese Vermutung, die auch für SFN-Zuschläge gelte, sei auch auf einen faktischen Geschäftsführer zu übertragen. Das FG hat die Revision gegen das Urteil vom 27.01.2016 (Az.: 10 K 1167/13 K, G, F) zugelassen.
Der Widerruf eines im Internet geschlossenen Kaufvertrags ist bereits dann wirksam, wenn er fristgerecht erfolgt ist. Ohne Belang sind dagegen in der Regel die Gründe, die den Käufer zum Widerruf bewegt haben. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 16.03.2016 klargestellt. Im entschiedenen Fall hatte der Käufer sich gegenüber dem Verkäufer auf eine "Tiefpreisgarantie" berufen und den online geschlossenen Vertrag - nachdem der Verkäufer die Preisdifferenz zu einem günstigeren Angebot nicht hatte zahlen wollen - widerrufen. Der BGH sah hierin kein rechtsmissbräuchliches Verhalten (Az.: VIII ZR 146/15).
Die E.on Energie Deutschland GmbH hatte in Sonderkundenverträgen eine Gaspreisklausel verwendet, die lediglich auf die für Grundversorgungskunden geltende Verordnung verwies, aber keine Bestimmungen zu Anlass und Modus der Preisänderung enthielt. Dies hat das Landgericht München dem Energieunternehmen nun mit Urteil vom 17.01.2016 untersagt (Az.: 33 O 8686/15), wie die Verbraucherzentrale (VZ) Hamburg mitteilte.
Ein ausländischer Unternehmer hat selbst dann einen Anspruch auf Vergütung der von ihm gezahlten deutschen Umsatzsteuer, wenn er im elektronischen Verfahren "nur" eine eingescannte Rechnungskopie übermittelt. Auch der Scan einer Rechnungskopie ist als "Kopie der Rechnung" anzusehen. Dies hat das Finanzgericht Köln mit Urteil vom 20.01.2016 entschieden (Az.:2 K 2807/12).
Bestimmt ein Erbvertrag bereits vorhandene und auch künftige Kinder einer Erbin zu Nacherben, kann das Grundbuchamt bei der Umschreibung eines zum Nachlass gehörenden Grundstücks auf die mittlerweile 59 Jahre alte Erbin auch im Hinblick auf eine künftige Schwangerschaft der Erbin noch auf der Aufnahme eines Nacherbenvermerks in das Grundbuch bestehen. Das hat das Oberlandesgericht Hamm mit einem mittlerweile rechtskräftigen Beschluss vom 15.12.2015 klargestellt und damit die angefochtene Entscheidung des Amtsgerichts Ibbenbüren bestätigt. Ein solcher Vermerk sichere zugunsten des Nacherben den Erwerb des Grundstücks bis zum Eintritt des Nacherbfalls (Az.: 15 W 514/15).
Ein ernsthafter Testierwillen kann dann nicht feststellbar sein, wenn das vermeintliche Testament nicht auf einer üblichen Schreibunterlage, sondern auf einem Stück Papier oder einem zusammengefalteten Pergamentpapier errichtet worden ist. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm mit Beschluss vom 27.11.2015 entschieden (Az.: 10 W 153/15).
BGH: Keine Versagung der Restschuldbefreiung bei Verletzung der Pflicht für die Nutzung einer Eigentumswohnung eine Entschädigung an die Masse zu zahlen
Die Pflicht des Schuldners, im Insolvenzverfahren für die Nutzung seiner Eigentumswohnung eine Entschädigung an die Masse zu zahlen, ist keine Mitwirkungspflicht nach der Insolvenzordnung, bei deren Verletzung die Restschuldbefreiung zu versagen wäre.
Der BGH führte aus, dass die Mitwirkungspflicht des Schuldners nach § 97 II InsO nicht bezwecke, den Schuldner mittels der sonst drohenden Versagung der Restschuldbefreiung dazu zu drängen, gegen ihn selbst gerichtete Ansprüche der Insolvenzmasse zu erfüllen. Vielmehr müsse der Schuldner die Möglichkeit haben, die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Nutzungsentschädigung zu bestreiten, ohne Gefahr zu laufen, dadurch die Aussicht auf Restschuldbefreiung einzubüßen.
BGH, Beschluss vom 19.11.2015 - IX ZB 59/14
Das Verkehrsschild "Ende der Autobahn" (Zeichen 330.2 der Anlage 3 zu § 42 Abs. 2 StVO) zeigt lediglich an, dass die besonderen Regeln für die Autobahn nicht mehr gelten. Es ordnet keine Geschwindigkeitsbeschränkung an. Dies hat der 5. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm entschieden und mit Beschluss vom 24.11.2015 ein erstinstanzliches Urteil des Amtsgerichts Essen aufgehoben, das jetzt erneut entscheiden muss (Az.: 5 RBs 34/15, rechtskräftig).
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Vager Nutzungswunsch rechtfertigt noch keine Eigenbedarfskündigung
Ein Eigennutzungswunsch, der auf vernünftige, nachvollziehbare Gründe gestützt wird, rechtfertigt eine Kündigung des Mietverhältnisses nur dann, wenn er vom Vermieter auch ernsthaft verfolgt wird und bereits hinreichend bestimmt und konkretisiert ist. Eine bis dahin nur vage oder für einen späteren Zeitpunkt verfolgte Nutzungsabsicht rechtfertigt eine Eigenbedarfskündigung (noch) nicht.
BGH 23.9.2015, VIII ZR 297/14 ______________________________________________________________________________________________________________________ |
Mitgliederversammlung: Einladung der Vereinsmitglieder per E-Mail genügt der Schriftform
Die Einladung der Mitglieder eines Vereins zur jährlichen Mitgliederversammlung per E-Mail ist zulässig, auch wenn die Vereinssatzung eine schriftliche Einladung vorsieht. Dem Zweck der Schriftform, die Mitglieder von der anberaumten Versammlung und ihrer Tagesordnung in Kenntnis zu setzen, wird genügt, wenn Einladung und Tagesordnung per E-Mail ohne Unterschirift des Vorstandes übermittelt werden.
OLG Hamm 24.9.2015, 27 W 104/15 ______________________________________________________________________________________________________________________ |
Befriedigt ein persönlich haftender Gesellschafter einer GmbH & Co. KG die Forderung eines Gläubigers gegen die Gesellschaft und erlischt dadurch die Haftungsverbindlichkeit des Gesellschafters, ist seine Leistung im Insolvenzverfahren über sein Vermögen nicht als unentgeltliche Leistung anfechtbar.
Die Schulderin, eine insolvente GmbH, war Komplementärin einer GmbH & Co. KG, über deren Vermögen ebenfalls das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Die Beklagte hatte an die KG Kraftstoffe geliefert. Für diese Leistungen zahlte die Schuldnerin an die Beklagte. Zum Zeitpunkt der Zahlungen war die KG insolvenzreif. Der Insolvenzverwalter der Schuldnerin Kläger hat die Zahlungen angefochten. Das zuständige Oberlandesgericht hat die auf Rückgewähr gerichtete Klage abgewiesen. Die Revision des Klägers hatte vor dem BGH keinen Erfolg mit folgender Begründung: Als Komplementärin haftete die Schuldnerin nach § 161 Abs. 2, § 128 S. 1 HGB persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der KG. Zahlte die Schuldnerin, wovon die Beklagte mangels einer abweichenden Tilgungsbestimmung (§ 366 Abs. 1 BGB) der Schuldnerin im Zweifel ausgehen musste, auf ihre Haftungsverbindlichkeit, erlosch diese. Die Zahlung stellt sich dann als eine entgeltliche Leistung im Zwei-Personen-Verhältnis dar. Die Leistungen der Schuldnerin waren aber auch dann entgeltlich, wenn sie nicht auf ihre Haftungsverbindlichkeit, sondern auf die Verbindlichkeiten der KG zahlte. Es handelte sich dann um Leistungen in einem Drei-Personen-Verhältnis. BGH 29.10.2015, IX ZR 123/13 |
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Generelle Verkürzung der Verjährungsfrist in Haftungsklauseln von Emissionsprospekten ist unzulässig
Die generelle Verkürzung der Verjährungsfrist in einer die Haftung regelnden Klausel in einem formularmäßigen Emissionsprospekt stellt eine gem. § 309 Nr. 7b BGB unzulässige Haftungsbeschränkung dar, weil sie die Haftung auch für grob fahrlässig begangene Pflichtverletzungen mittelbar erleichtert. Der Zusatz "soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen" führt nicht zur Wirksamkeit der verjährungsverkürzenden Klausel.
BGH 22.9.2015, II ZR 340/14
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Zur fiktiven Abrechnung von Unfallschäden in der Fahrzeugkaskoversicherung auf Gutachtenbasis
Auch bei einer fiktiven Abrechnung von Unfallschäden in der Fahrzeugkaskoversicherung sind unter bestimmten Voraussetzungen die Aufwendungen, die bei Durchführung der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt anfallen würden, ersatzfähig. Der Versicherungsnehmer muss sich dann von seinem Versicherer nicht auf die niedrigeren Kosten einer "freien" Werkstatt verweisen lassen. Danach kann der Versicherungsnehmer diese Aufwendungen dann ersetzt verlangen, wenn nur in der Markenwerkstatt eine vollständige und fachgerechte Instandsetzung seines Fahrzeugs möglich ist, im Regelfall aber auch dann, wenn es sich um ein neueres Fahrzeug oder um ein solches handelt, das der Versicherungsnehmer bisher stets in einer markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen.
BGH 11.11.2015, IV ZR 426/14
Ein Verkehrsteilnehmer, der innerhalb eines Zeitraums von weniger als 3 Jahren fünf "einfachere" Verkehrsverstöße mit abstraktem Gefährdungspotenzial für Dritte begeht, kann mit einem einmonatigen Fahrverbot belegt werden. Das hat das Oberlandesgericht Hamm mit Beschluss vom 17.09.2015 entschieden (Az.: 1 RBs 138/15, BeckRS 2015, 18005).
Erklärt ein Arbeitgeber die Kündigung, so muss das Kündigungsschreiben der Arbeitnehmerin zugehen. Dies ist erst dann der Fall, wenn von ihr die Kenntnisnahme erwartet werden kann. Für einen Sonntag scheidet dies aus, da regelmäßig keine Pflicht zur sonntäglichen Leerung des Briefkastens besteht. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden (Urteil vom 13.10.2015, Az.: 2 Sa 149/15, nicht rechtskräftig).
Das Finanzgericht Düsseldorf hat Einzahlungen eines GmbH-Gesellschafters in das Eigenkapital der Gesellschaft zur Ablösung von Sicherheiten, die er für Verbindlichkeiten der Gesellschaft gewährt hatte, mangels werthaltiger Rückgriffsansprüche nicht als nachträgliche Anschaffungskosten anerkannt. Dabei hat es hinsichtlich einer vor dem 01.11.2008 gewährten Bürgschaft die Grundsätze des Eigenkapitalersatzrechts weiter angewendet. Das FG hat die Revision zugelassen (Urteile vom 18.12.2014, Az.: 11 K 3617/13 E und 11 K 3615/13 E).
Die GmbH geriet 2008 in die Krise und stellte 2009 ihren operativen Geschäftsbetrieb ein. Um eine Liquidation zu verhindern, veräußerte der Kläger - in Abstimmung mit der Bank - das mit der Grundschuld belastete Grundstück und zahlte den Erlös in die Kapitalrücklage ein. Die GmbH überwies den Betrag an die Bank, die daraufhin auf weitere Forderungen verzichtete.
Zwar seien Zahlungen in die Kapitalrücklage grundsätzlich als nachträgliche Anschaffungskosten berücksichtigungsfähig. Dies gelte jedoch dann nicht ohne Weiteres, wenn die Zahlungen dazu dienten, die Inanspruchnahme des Gesellschafters als Sicherungsgeber abzuwenden. Der Aufwand sei dann durch die Ablösung der Sicherheiten veranlasst und teile deren steuerliche Beurteilung. Hier habe mangels werthaltiger Rückgriffsansprüche gegen die GmbH weder die Ablösung der Grundschuld noch die der Bürgschaft nachträgliche Anschaffungskosten auslösen können.
Nach Ansicht des FG sind die Grundsätze des Eigenkapitalersatzrechts zur Bestimmung nachträglicher Anschaffungskosten im Streitfall im Hinblick auf die Bürgschaft weiter anzuwenden. Dies gelte ungeachtet der Tatsache, dass das im GmbH-Gesetz verankerte Eigenkapitalersatzrecht mit Wirkung zum 01.11.2008 abgeschafft worden ist. Da der Kläger die Bürgschaft vor diesem Zeitpunkt gewährt habe und die GmbH auch vorher in die Krise geraten sei, müssten die bis dahin gültigen steuerlichen Folgen des Eigenkapitalersatzrechts fortgelten. Durch das "Stehenlassen" der Bürgschaft im Jahr 2008 unterfalle diese den alten Regeln.
Der Arbeitgeber ist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zur außerordentlichen Kündigung nach § 626 I BGB nicht gezwungen, fristlos zu kündigen. Er kann die Kündigung grundsätzlich auch - etwa aus sozialen Erwägungen oder weil eine Ersatzkraft fehlt - unter Gewährung einer Auslauffrist erklären.
Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug müssen sich die Mieter bei der zuständigen Behörde anmelden. Ab dem 01.11.2015 benötigen sie hierfür eine Bestätigung des Vermieters. Darauf weist der Verband Haus & Grund Deutschland hin. Ein Auszug müsse nur gemeldet und vom Vermieter bestätigt werden, wenn der Mieter ins Ausland zieht. Haus & Grund rät allen Vermietern, ihrer Mitwirkungspflicht bei der Anmeldung nachzukommen und die Bestätigung rechtzeitig abzugeben. Ansonsten drohe ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.
Die Klausel "Die Abtretung von Mängelansprüchen ist ausgeschlossen" in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Internetversandhändlers ist unzulässig, weil sie den privaten Käufer unangemessen benachteiligt. Das hat das Oberlandesgericht Hamm am 25.09.2014 im einstweiligen Rechtsschutz entschieden und damit ein erstinstanzliches Urteil des Landgerichts Paderborn abgeändert (Az.: 4 U 99/14, rechtskräftig, BeckRS 2015, 16072)
Wer als Privatperson einen Pkw als "scheckheftgepflegt" anbietet, muss sich dies später beim Verkauf an eine Privatperson als Beschaffenheitsvereinbarung zurechnen lassen. Folge ist, dass ein vereinbarter Gewährleistungsausschluss insoweit nicht greift. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München vom 05.05.2015 hervor (Az.: 191 C 8106/15, rechtskräftig).
Die Übernahme von Verlusten dauerhaft defizitärer Eigenbetriebe durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts führt auch dann nicht zu verdeckten Gewinnausschüttungen, wenn andere Gesellschaften zwischengeschaltet sind. Dies hat das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 18.08.2015 (Az.: 10 K 1712/11 Kap) entschieden. Weil es der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung beimisst, hat das Gericht die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.
Die Klägerin ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hält Beteiligungen an verschiedenen kommunalen Eigengesellschaften in Form von Kapitalgesellschaften, die dauerhaft Verluste erleiden. Diese Beteiligungen übertrug sie auf eine Organgesellschaft, an deren Organträgerin sie sämtliche Anteile hielt. Die Klägerin habe nicht als Gläubigerin einer verdeckten Gewinnausschüttung zur Kapitalertragsteuer herangezogen werden dürfen. Verdeckte Gewinnausschüttungen lägen nicht bereits deshalb vor, weil die Organgesellschaft die Klägerin von eigenen Verpflichtungen zum Verlustausgleich befreit habe. Mit dem Übergang der Anteile habe die neue Gesellschafterin vielmehr ihre eigenen Verpflichtungen erfüllt. Darüber hinaus sei die Annahme von verdeckten Gewinnausschüttungen nach § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 KStG (beziehungsweise nach der Bestandsschutzregelung in § 34 Abs. 6 Satz 5 KStG) ausgeschlossen. Dabei komme es nicht darauf an, dass die Klägerin die Anteile an den Verlustgesellschaften nicht unmittelbar hält. Maßgeblich sei vielmehr, dass sie die Verluste im Ergebnis wirtschaftlich getragen hat, da sich infolge der Verlustausgleichszahlungen der Organträgerin deren Gewinnausschüttungen an die Klägerin mindern.
Wirbt eine Bank für ein Tagesgeldkonto mit besonders günstigem Zinssatz, so muss sie bereits in der Werbung auf dessen Veränderlichkeit hinweisen, wenn sie sich in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) eine tagesaktuelle Anpassung des Zinssatzes vorbehält. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf auf eine Klage der Wettbewerbszentrale entschieden. Wie die Wettbewerbszentrale miteilt, hat das Gericht mit Urteil vom 20.10.2015 einer Autobank die Werbung für ein Tagesgeldkonto ohne den gleichzeitigen Hinweis auf die Veränderlichkeit der in der Werbung genannten Zinsen untersagt (Az.: I - 20 U 145/14, nicht rechtskräftig).
BGB § 536
Es gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch, dass der Mieter seine Möbel grundsätzlich an jedem beliebigen Platz nahe der Wand aufstellen darf, wobei der ausreichende Abstand zur Vermeidung von Feuchtigkeit regelmäßig durch Scheuerleisten gewahrt wird. Ein u.U. erforderlicher größerer Abstand von der Wand erfordert einen entsprechenden Hinweis des Vermieters.
LG Aachen, Urteil vom 02.07.2015 - 2 S 327/14 (AG Aachen),
Die Widerspruchsfrist des § 613a Abs. 6 Satz 1 BGB ist dann nicht in Gang gesetzt, wenn die Unterrichtung über den Betriebsübergang unvollständig war. Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 14.10.2015 ist dies auch dann der Fall, wenn durch das Schreiben der Eindruck einer längerfristigen Beschäftigungsmöglichkeit erweckt wird, die so noch nicht gesichert ist. Das LAG hat in dem Verfahren die Revision für die Beklagte zugelassen (Az.:1 Sa 733/15). Wie das Gericht mitteilte, sind weitere Berufungsverfahren mit ähnlichem Sachverhalt anhängig.
Um einen Anreiz für die Senkung des Energieverbrauchs in Deutschlands Wohnhäusern zu setzen, erhalten die heimischen Heizkessel in den kommenden Jahren ein sogenanntes Effizienzlabel. Dafür hat der Bundestag am 15.10.2015 den Weg freigemacht.
Eine Änderungskündigung, mit der der Arbeitgeber aufgrund des ab 01.01.2015 maßgeblichen Mindestlohns bisher zusätzlich zu einem Stundenlohn unterhalb des Mindestlohns gezahltes Urlaubs- und Weihnachtsgeld streichen will, ist unwirksam. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in mehreren Urteilen klargestellt und entsprechende Entscheidungen des Arbeitsgerichts Berlin bestätigt (Urteil vom 11.08.2015 - auch zur Anrechnung Leistungszulage - Az.: 19 Sa 819/15,? 19 Sa 827/15, 19 Sa 1156/15; ?Urteil vom 25.09.2015, Az.: 8 Sa 677/15;? Urteile vom 02.10.2015, Az.: 9 Sa 570/15 und 9 Sa 569/15, 9 Sa 591/15, 9 Sa 1727/15).
Router zum Anschluss von Geräten an das Internet sollen künftig frei wählbar sein. Die Bundesregierung hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zur Auswahl und zum Anschluss von Telekommunikationsendgeräten vorgelegt. In dem Regierungsentwurf (BT-Drs.:18/6280) heißt es, einige Netzbetreiber hätten am Breitbandanschluss ausschließlich den Betrieb des von ihnen vorgegebenen Geräts zugelassen. Sie hätten die Auffassung vertreten, dass das Gerät des Anbieters zum Netz zu zählen sei. Die Bundesregierung habe diese Handhabung jedoch nicht für mit dem vollständig liberalisierten Endgerätemarkt vereinbar gehalten. Daher solle jetzt eine Anpassung des Gesetzes vorgenommen werden.
VVG §§ 203 I, 204 I; BGB § 316
Ein privater Krankenversicherer ist grundsätzlich berechtigt, beim Wechsel von einem Tarif mit Pauschalprämie, in die das durch Vorerkrankungen des Versicherten bedingte Risiko zuschlagsfrei einkalkuliert war, in einen Tarif mit Grundprämie für ein Basisrisiko und Risikozuschlägen einen individuellen Risikozuschlag gem. § 204 I 1 Nr. 1 VVG i.V.m. § 203 I 2 VVG i.V.m. § 316 BGB zu erheben. (Leitsatz des Gerichts)
BGH, Urteil vom 15.07.2015 - IV ZR 70/15
Stehpinkler können vorsichtig aufatmen: Wenn in ihrer Mietwohnung die Böden unter ihrem Verhalten leiden, müssen sie dafür allenfalls im Ausnahmefall aufkommen. Das hat das Düsseldorfer Landgericht am 01.10.2015 in einer vorläufigen Bewertung kundgetan und einer Vermieterin keine Aussicht auf Erfolg ihrer Berufung bescheinigt. Auch wenn in der vermieteten Wohnung die Marmorböden in Bad und Gäste-WC durch Urinspritzer stumpf geworden seien, sei dies "keine schuldhafte Beschädigung der Mietsache". Die Sachlage wäre möglicherweise anders zu bewerten, wenn der Vermieter auf die besondere Empfindlichkeit des Bodens hingewiesen und Vorgaben zur Pflege gemacht hätte.
Ein im Parkverbot abgestellter Pkw darf auch dann abgeschleppt werden, wenn im Fahrzeug ein spezieller Parkausweis für Behinderte ausliegt. Wie das Verwaltungsgericht Köln entschieden hat, besteht auch bei einem solchen Parkausweis keine erhöhte Pflicht zur Umsetzung auf einen Alternativstandort (Urteil vom 01.10.2015, Az.: 20 K 5858/14).
OLG Frankfurt a.M. 11.2.2015, 2 U 174/14
Geschäftslokal: Baulärm kann nach den Umständen des Einzelfalls einen Mangel darstellen
Das Aufstellen zahlreicher Baucontainer und weiterer Baustelleneinrichtungen auf einem Parkplatzbereich sowie das Anfahren von Lkw und Baufahrenzeugen auf der in unmittelbarer Nähe zu einer Großbaustelle gelegenen kleinen Nebenstraße können insbesondere dann einen Mangel eines benachbarten gewerblichen Mietobjekts begründen, wenn das darin vertragsgemäß betriebene Geschäft in besonderem Maße auf Laufkundschaft angewiesen ist.
Der Bundesgerichtshof hat am 23.09.2015 eine Entscheidung dazu getroffen, unter welchen Voraussetzungen der Anbieter das Gebot eines Interessenten auf der Internetplattform eBay streichen darf, ohne sich diesem gegenüber schadenersatzpflichtig zu machen. Dies komme - neben den in den Auktionsbedingungen ausdrücklich genannten Beispielen - auch dann in Betracht, wenn gewichtige Umstände vorliegen, die einem gesetzlichen Grund für die Lösung vom Vertrag (etwa Anfechtung oder Rücktritt) entsprechen (Urteil vom 23.09.2015, Az.: VIII ZR 284/14).
Ein Arbeitgeber darf nicht ohne Weiteres seinen Arbeitnehmer an einen rund 660 km entfernten Arbeitsort versetzen. Will er den Einsatzort verändern, muss er auch die Interessen und familiären Lebensverhältnisse des Beschäftigten berücksichtigen. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein mit Urteil vom 26.08.2015 entschieden (Az.:3 Sa 157/15).
Für die Nichtabnahme eines neuen Wohnmobils schuldet die erbende Ehefrau des zwischenzeitlich verstorbenen Käufers Schadenersatz. Diesen kann ein Wohnmobilhändler auch pauschalisiert geltend machen, sofern dies in seinen Verkaufsbedingungen vorgesehen ist. Dabei setze eine wirksame Pauschalierung voraus, dass sie dem Käufer die Möglichkeit offen lässt, eine geringere Schadenshöhe oder den Nichteintritt eines Schadens nachzuweisen, so das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 27.08.2015, Az.: 28 U 159/14).
Eine Organgesellschaft haftet nicht nur für Steuern, die in ihrem eigenen Betrieb verursacht worden sind, sondern für die gesamten vom Organträger geschuldeten Steuern. Dies geht aus einem Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 19.02.2015 hervor (Az.: 16 K 932/12 H(K)). Das Gericht hat die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.
Wer seinen Pkw auf einem Duplex-Stellplatz falsch abstellt, so dass beim Hebe- beziehungsweise Senkvorgang der Pkw beschädigt wird, bleibt auf seinem Schaden sitzen. Dies zeigt ein vom Amtsgericht München am 30.04.2015 entschiedener Fall (Az.: 213 C 7493/15, rechtskräftig). Bei der Betätigung des Hebe- beziehungsweise Senkmechanismus handelt es sich um einen alltäglichen automatisierten Vorgang. Der Benutzer darf daher darauf vertrauen, dass der Vorgang technisch problemlos ausgeführt werden kann und muss vor der Bedienung nicht prüfen, ob Bedenken gegen eine Nutzung dahingehend bestehen, dass andere Nutzer ihrerseits ihre Fahrzeuge nicht ordnungsgemäß eingefahren haben. Es liege allein im Verantwortungs- und Risikobereich der seinen PKW auf dem Duplex-Stellplatz falsch abgestellt hat, das Fahrzeug ordnungsgemäß abzustellen und dafür zu sorgen, dass bei der gewöhnlichen Nutzung der Anlage keine Schäden entstehen. Ihm seien die Abmessungen seines eigenen Fahrzeugs und diejenigen der Parkvorrichtung bekannt.
OLG Frankfurt a.M. 28.5.2015, 5 UF 53/15 Verwendung von Sparguthaben der Kinder durch die Eltern
Eltern handeln regelmäßig widerrechtlich, wenn sie Sparguthaben ihrer minderjährigen Kinder für Unterhaltszwecke verwenden. Sie sind gegebenenfalls gem. § 1664 BGB verpflichtet, die verwendeten Gelder an die Kinder zurückzuzahlen. |
Das Oberlandesgericht Dresden hat die Klage von drei Müttern abgewiesen, die von der Stadt Leipzig Schadenersatz für Verdienstausfall begehrten, weil ihre Kinder nicht mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung erhalten hatten. Zwar habe die beklagte Stadt die ihr nach § 24 Abs. 2 SGB VIII obliegende Amtspflicht, den Kindern der Klägerinnen einen Platz in einer Kindertagesstätte zu verschaffen, verletzt, so das Gericht. Die Klägerinnen seien aber nicht geschützte Dritte dieser Amtspflicht (Urteile vom 26.08.2015, Az: 1 U 319/15 bis 1 U 321/15, nicht rechtskräftig).
Busreisende, die versehentlich in einen falschen Fernbus einsteigen und mangels gültigen Tickets unterwegs aussteigen müssen, haben keinen Anspruch auf Erstattung des Fahrpreises beziehungsweise der Mehrkosten für die Weiterfahrt zu ihrem gewünschten Reiseziel. Dies hat das Amtsgericht München mit rechtskräftigem Urteil vom 15.06.2015 entschieden (Az.: 122 C 7088/15).
Wird eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst, kann sie nur in den in § 60 I Nr. 4 GmbHG genannten Fällen fortgesetzt werden. (Leitsatz des Gerichts)
BGH, Beschluss vom 28.04.2015 - II ZB 13/14 (OLG Schleswig), BeckRS 2015, 12271
Anm.: § 60 I Nr. 4 GmbHG lautet wie folgt:
"(1) Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird aufgelöst durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens; wird das Verfahren auf Antrag des Schuldners eingestellt oder nach der Bestätigung eines Insolvenzplans, der den Fortbestand der Gesellschaft vorsieht, aufgehoben, so können die Gesellschafter die Fortsetzung der Gesellschaft beschließen ...."
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Wird der Erwerb eines Geschäftsanteils an einer GmbH nach § 16 I GmbHG aF ordnungsgemäß bei der Gesellschaft angemeldet, gilt der Gesellschaft gegenüber der Erwerber auch dann als Gesellschafter, wenn durch den Beitritt die Voraussetzungen für eine Freistellung der Gesellschaft vom Verbot des § 1 GWB entfallen sind.
BGH, Urt. v. 27.1.2015 – KZR 90/13 (OLG Frankfurt a. M.)
RL 98/59/EG Art. 1 I a); KSchG § 17; GmbHG §§ 35, 37, 38, 43, 46
Art. 1 I a) der Massenentlassungs-RL steht der in § 17 V Nr. 1 KSchG getroffenen Regelung entgegen, bei der Berechnung der Zahl der Arbeitnehmer ein Mitglied der Unternehmensleitung einer Kapitalgesellschaft unberücksichtigt zu lassen, das seine Tätigkeit nach Weisung und Aufsicht eines anderen Organs dieser Gesellschaft ausübt, als Gegenleistung für seine Tätigkeit eine Vergütung erhält und selbst keine Anteile an dieser Gesellschaft besitzt.
EuGH, Urteil vom 09.07.2015 - C-229/14 (ArbG Verden)
Die Ausstattung einer Wohnung mit Rauchwarnmeldern führt regelmäßig zu einer Verbesserung der Sicherheit, insbesondere dann, wenn ein Mehrfamilienhaus durch den Vermieter einheitlich mit solchen Geräten ausgestattet wird. Dadurch, dass Einbau und spätere Wartung der Rauchwarnmelder für das gesamte Gebäude "in einer Hand" sind, wird ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet, das zu einer nachhaltigen Verbesserung i.S.v. § 555b Nrn. 4 und 5 BGB führt. Dies gilt auch im Vergleich zu einem Zustand, der bereits dadurch erreicht ist, dass der Mieter von ihm ausgewählte Rauchmelder eingebaut hat. (Leitsatz des Gerichts)
BGH, Urteil vom 17.06.2015 - VIII ZR 216/14 (LG Halle), BeckRS 2015, 11871
Knapp drei Wochen nach der Entscheidung der Gläubigerversammlung ist die Umwandlung der insolventen Windenergie-Firma Prokon in eine Genossenschaft rechtskräftig. Das teilte das Landgericht Itzehoe am 21.07.2015 mit. Die Gläubiger hatten sich mit großer Mehrheit für das Genossenschaftsmodell und gegen einen Verkauf an den Energiekonzern EnBW ausgesprochen.
Mieter können von ihrem Vermieter Schadenersatz verlangen, wenn dieser seinen Eigenbedarf an der Wohnung nur vorgetäuscht hat. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit seine jahrelange Rechtsprechung bekräftigt (Urteil vom 10.06.2015, Az.: VIII ZR 99/14, BeckRS 2015, 12274).
Ein Grundstückseigentümer kann nicht von seinem Nachbarn verlangen, Bäume wegen der von ihnen verursachten Verschattung zu beseitigen. Dies entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 10.07.2015. Ein Beseitigungsanspruch gemäß § 1004 Abs. 1 BGB scheitere, weil das Eigentum der Kläger durch den Schattenwurf der Bäume nicht in dem erforderlichen Umfang beeinträchtigt werde (Az.: V ZR 229/14).
Eine Bausparkasse darf in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine pauschale Kontogebühr für Bausparverträge in der Darlehensphase vorsehen. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe unter Hinweis darauf entschieden, dass die damit vergütete stetige Überwachung des Gesamtbestandes sowie die Führung der Zuteilungsmasse der Bausparergemeinschaft auch dem einzelnen Bausparer zugutekomme (Urteil vom 16.06.2015, Az.: 17 U 5/14). Konkret war es um ein jährliches Entgelt von 9,48 Euro gegangen.
Die selbst erbrachte Pflege eines Angehörigen führt nicht zu einem Abzug eigener (fiktiver) außergewöhnlicher Belastungen. Dies stellt das Finanzgericht Münster mit Urteil vom 15.04.2015 klar (Az.: 11 K 1276/13 E).